Der Denkmalschutz dient dem Schutz von historischen und kulturellen Gebäuden, Bau-Ensembles oder Objekten vor Verfall und Zerstörung. Damit trägt er zum Erhalt des architektonischen kulturellen Erbes einer Gesellschaft bei. Der Denkmalschutz umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Restaurierung, Erhaltung, Pflege und Instandhaltung. Diese Maßnahmen können von staatlichen Institutionen, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen oder auch von Privatpersonen durchgeführt werden. Es wird zwischen Bodendenkmälern, Baudenkmälern, Gartendenkmälern und Flächendenkmälern unterschieden. In Deutschland entstanden die frühesten Verordnungen zum Denkmalschutz zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Land Baden.
Bei allen Denkmälern besteht ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt. Einheitliche Regelungen für den Denkmalschutz gibt es nicht. Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz und unterschiedliche Vorschriften für Veränderungen. Bei Sanierungen gilt zum Beispiel, dass die Besitzer*innen das historische Gesamtbild erhalten müssen. Dies bezieht auch Materialien, Farben und eingesetzte Techniken mit ein. Denkmalbehörden haben die Möglichkeit, die Nutzung eines denkmalgeschützten Hauses vorzuschreiben. Bei der Sanierung des Inneren eines denkmalgeschützten Gebäudes gelten weniger strenge Auflagen. Generell dürfen Umbauten den Charakter des Hauses nicht allzu sehr verändern.