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Grün reden wird schwieriger

Was EmpCo für Architektur- und Planungsbüros bedeutet

Nachhaltig, umweltfreundlich, klimaschützend: Solche Begriffe gehören seit vielen Jahren zum Vokabular der Baubranche. Doch ab dem 27. September gelten strengere Regeln für Umweltaussagen. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kendziur erklärt, was Planer*innen jetzt wissen und tun sollten.

von Stephan Redeker, 16.09.2026

Hinter der Abkürzung EmpCo steckt die europäische Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition. In Deutschland werden ihre Vorgaben mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Sie soll Verbraucher*innen besser vor Greenwashing und irreführenden Umweltaussagen schützen. Dafür wird unter anderem der Umgang mit allgemeinen Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ verschärft.

Auch Architektur- und Planungsbüros kommunizieren über Nachhaltigkeit. Sie stellen Projekte auf ihren Websites vor, beschreiben ressourcenschonende Konzepte, verwenden Produktinformationen von Herstellern oder erklären, welche ökologischen Vorteile eine Planung haben soll. Kurz vor dem Start der neuen Regeln dürfte in vielen Büros noch Unsicherheit darüber herrschen, was tatsächlich geändert werden muss und was nicht. Wir haben deshalb Rechtsanwalt Dr. Daniel Kendziur gebeten, EmpCo konsequent aus Sicht der Planungspraxis zu betrachten. Im Interview erklärt er, wo die größten Fallstricke liegen, warum nicht jede Kommunikation gleich zu behandeln ist und wie Büros jetzt sinnvoll priorisieren können.

Herr Dr. Kendziur, wenn Sie einem Planungsbüro in wenigen Sätzen erklären müssten, was sich mit den neuen EmpCo-Regeln ändert – was würden Sie sagen?
Ganz wichtig ist, darauf zu achten, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte gegenüber Kundinnen und Kunden kommuniziert werden. Was sage ich selbst? Welche Aussagen übernehme ich von Dritten? Und wie kommuniziere ich mögliche Umweltvorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung?

Was bedeutet das konkret für die Website eines Architektur- oder Planungsbüros?
Mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder ähnlichen allgemeinen Umweltaussagen muss man sehr vorsichtig sein. Solche Aussagen dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Entscheidend sind eine hinreichende Spezifizierung und entsprechende Belege, etwa durch Zahlen, Standards, Zertifizierungen oder andere Daten.

Planungsbüros arbeiten häufig mit Angaben von Herstellern. Können sie diese weiterhin übernehmen?
Planungsbüros sollten solche Angaben, auch wenn sie von Dritten stammen, nicht ungeprüft übernehmen. Wer eine Aussage eines Herstellers auf der eigenen Website veröffentlicht und sie zur Bewerbung der eigenen Dienstleistung einbezieht, kann sich diese Aussage zu eigen machen und dafür selbst verantwortlich sein.

Das lässt sich mit einem Händler vergleichen: Auch ein Baumarkt oder Lebensmitteleinzelhändler kann für Aussagen auf einem Produkt verantwortlich sein, das er lediglich in seinem Sortiment führt. Entsprechend sollte ein Planungsbüro prüfen, welche Aussagen es übernimmt, oder sich deren Konformität vom Hersteller zusichern lassen.

Hilft es, solche Angaben ausdrücklich mit Formulierungen wie „laut Hersteller“ zu kennzeichnen?
Das ist schon einmal ein ganz guter Weg. Eine solche Formulierung kann das Risiko mindern, dass die Aussage als eigene Aussage zugerechnet wird. Vollständig ausschließen lässt sich das dadurch aber nicht. Es kommt sehr auf den jeweiligen Kontext an.

Man muss sich fragen: Warum verwende ich diese Herstellerangabe überhaupt? Wenn ich ein Produkt anbiete oder es im Rahmen meiner Planungsleistung empfehle, hat die Aussage weiterhin einen werblichen Zweck. Im Zweifel sollte ich mich deshalb gegenüber dem Hersteller absichern. Das setzt voraus, dass ich mir ausdrücklich zusichern oder garantieren lasse, dass die Angaben zutreffend und EmpCo-konform sind.

Architekturbüros präsentieren auf ihren Websites ihre eigenen Projekte. Was ist, wenn ein Büro beispielsweise schreibt, ein fertiggestelltes Gebäude sei besonders nachhaltig?
Die entscheidende Frage ist, ob eine solche Äußerung als geschäftliche Handlung gewertet wird. Das ist der Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts. Vereinfacht gesagt kann eine Außenkommunikation, die der Absatzförderung dient, eine geschäftliche Handlung sein. Wenn ein Architekt über ein abgeschlossenes Projekt sagt „Uns ist es gelungen, dieses Gebäude besonders nachhaltig zu planen und umzusetzen“, dann sagt das natürlich auch etwas über die eigene Planungsleistung aus. Insofern kann eine solche Aussage als geschäftliche Handlung gewertet werden. Dann sind auch die entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen anwendbar.

Viele Büros haben nur noch wenig Zeit, ihre Kommunikation anzupassen. Welche drei Dinge sollten sie jetzt konkret tun?
Das Wichtigste ist zunächst eine Gap-Analyse: Habe ich überhaupt Handlungsbedarf? Dafür muss ich eine Bestandsaufnahme machen. Welche Werbematerialien nutze ich? Geht es nur um die Website oder gibt es auch Flyer, Messestände und andere gedruckte Materialien? Wo verwende ich Umweltclaims, in welchen Medien und gegenüber wem? Bin ich ausschließlich im B2B-Bereich tätig oder spreche ich auch Endverbraucherinnen und Endverbraucher an?

Der zweite Schritt ist ein konkreter Fahrplan. Dabei würde ich mit den physischen Materialien beginnen. Wenn gerade Flyer neu gedruckt werden oder ein Messestand vorbereitet wird, sollten diese zuerst überprüft werden. Eine Website lässt sich vergleichsweise schnell ändern. Wenn dagegen bereits Tausende Flyer gedruckt wurden oder ein Messestand neu gebaut werden muss, können die Kosten erheblich sein.

Der dritte Schritt ist die Umsetzung. Dazu muss ich mit den Beteiligten sprechen, mit Druckereien, Messebauern, Webdesignern oder anderen Dienstleistern, und einen konkreten Zeitplan festlegen. Gerade die ersten beiden Schritte werden Planungsbüros ohne eigene Rechtsabteilung häufig nicht vollständig rechtssicher selbst vornehmen können. Deshalb kann es sinnvoll sein, externe Rechtsberatung hinzuzuziehen, um zu klären, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht und wie sich die notwendigen Änderungen rechtssicher umsetzen lassen.

Viele Büros haben auf ihren Websites Projektbeschreibungen und andere Inhalte, die seit Jahren online sind. Müssen auch solche Altinhalte überprüft werden?
Die Schwierigkeit ist, dass es keine Übergangsfrist für Altinhalte gibt. Auch was früher einmal veröffentlicht wurde, muss grundsätzlich den neuen Anforderungen entsprechen, sofern es sich weiterhin um eine geschäftliche Handlung handelt. Man kann allerdings unterscheiden: Wenn dort beispielsweise ein Produkt beworben wurde, das es heute gar nicht mehr gibt oder in dieser Form nicht mehr angeboten wird, kann der alte Beitrag auch nicht mehr der Absatzförderung dieses Produkts dienen. Anders kann es bei Produkten oder Dienstleistungen aussehen, die heute weiterhin angeboten werden. Ein Beitrag mag zwei oder drei Jahre alt sein, aber trotzdem noch der Absatzförderung dienen.

Sie schlagen dafür eine Archivlösung vor. Wie könnte die aussehen?
Wenn Sie nicht sämtliche alten Inhalte überarbeiten wollen, könnte ein klar abgegrenzter Archivbereich ein Weg sein. Verschieben Sie alte Inhalte dorthin, so bleiben diese weiterhin auffindbar. Durch die klare Einordnung als Archiv machen Sie aber deutlich, dass sie nicht mehr der Absatzförderung dienen sollen, sondern aus historischen Dokumentationsgründen aufbewahrt werden. Dafür gibt es aus meiner Sicht gute Argumente. Ich muss allerdings einschränken: Das ist bisher nicht gerichtlich erprobt. Es gibt dazu noch keine Rechtsprechung. Wir empfehlen diesen Weg inzwischen bei verschiedenen Mandanten, und ich persönlich glaube, dass er gut funktionieren kann.

Müssen Unternehmen angesichts möglicher Abmahnungen jetzt in Panik geraten?
Man muss da auch ein Stück weit entspannen. Die Aufregung ist gerade sehr groß. Wenn in einem halben Jahr oder Jahr tatsächlich eine Abmahnung wegen eines alten Artikels kommt, den man übersehen hat, kann man einen solchen Beitrag gegebenenfalls von der Website nehmen und entsprechend reagieren.

Es geht deshalb darum, die relevanten Risiken jetzt systematisch zu identifizieren und sinnvoll zu priorisieren – und nicht darum, in Panik sämtliche Inhalte der vergangenen Jahre neu zu schreiben.

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